Gefahrgutfahrer | Weiterbildungen und Seminare
Basiskurs Stück- und Schüttgut Erwerb des ADR-Scheins als Nachweis für den Transport von Gefahrgütern. Alle, die Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgut als Stück- und Schüttgüter führen, müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht, gemäß Kapitel 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.