Anrechnung von Studienleistungen - …
Äquivalenzbescheinigungen, inwieweit Gleichwertigkeit der bisherigen Studienleistungen mit den Leistungsnachweisen entsprechend der AAppO vorliegt, sowie eine Einstufungsempfehlung durch eine pharmazeutische Hochschulkraft bzw. des Studiendekanats der Universität, an der das Pharmaziestudium begonnen werden soll (im Original)